Medizinprodukterecht
&
Arzneimittel-Vermittlung
Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag.
Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen
und neue Ziele zu erreichen.
Medizinprodukterecht
Gem. § 3 Abs. 2 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) gehören zu den Angehörigen der Fachkreise Angehörige der Heilberufe, Angehörige des Heilgewerbes oder Angehörige von Einrichtungen, die der Gesundheit dienen, sowie sonstige Personen, die Medizinprodukte herstellen, prüfen, in der Ausübung ihres Berufs in den Verkehr bringen, implantieren, in Betrieb nehmen, betreiben oder anwenden.