Medizinprodukterecht 

Arzneimittel-Vermittlung

Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. 
Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen 
und neue Ziele zu erreichen. 

Medizinprodukterecht

Gem. § 3 Abs. 2 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) gehören zu den Angehörigen der Fachkreise Angehörige der Heilberufe, Angehörige des Heilgewerbes oder Angehörige von Einrichtungen, die der Gesundheit dienen, sowie sonstige Personen, die Medizinprodukte herstellen, prüfen, in der Ausübung ihres Berufs in den Verkehr bringen, implantieren, in Betrieb nehmen, betreiben oder anwenden.
 

 Das MPDG finden Sie hier.

 

Die MPAV finden Sie hier.